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MotoRoute-Merchandising
Liefer- & Versandkosten
§ 1 Unternehmen Firma: MotoRoute-Merchandising als Tochter der Firma MotoRoute Geschäftsführer:
Thomas Vinzelberg
Umsatzsteuer-ID: DE 249101307
§ 2 Vertragsabschluß Vertragsabschlüsse erfolgen im Namen und für Rechnung der Firma MotoRoute-Merchandising ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns vorher schriftlich bestätigt wurden.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages Die Bestellung erfolgt online oder per Telefon. Nach Auftragsbestätigung ist die Bestellung bindend.
Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen, gerechnet ab Abgabe des Angebotes (Absendedatum) durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.
Einzel- und Sonderanfertigungen sowie vom Kunden in Auftrag gegebene Änderungen und Einbauten werden generell nicht zurückgenommen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von MotoRoute-Merchandising.
§ 5 Preise / Zahlungsart Alle Preisangaben verstehen sich in EURO, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich der Kosten für Verpackung, Versand und Transport. Die Preise sind in jeder Hinsicht freibleibend. Liefermöglichkeiten, Preisänderungen, Modelländerungen, Farbänderungen im Zuge der Produktentwicklung sowie Irrtum behalten wir uns ausdrücklich vor. Ebenso können Druckfehler nicht ausgeschlossen werden.
Die Versendung von Waren erfolgt grundsätzlich per Post und zuzüglich eines vom Kunden zu tragenden Versandkostenanteils.
Porto-/Versandkosten Deutschland: Päckchen € 3,90; Pakete € 6,90
Porto-/Versandkosten Ausland: € 22,50
§ 6 Widerruf Der Kunde ist berechtigt, seine per Vertragsabschluß gerichtete Willenserklärung binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu widerrufen, indem er die Ware vollständig und ungebraucht in Originalverpackung an MotoRoute-Merchandising zurücksendet.
Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Die Porto- und Versandkosten trägt der Kunde. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.
§ 7 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten MotoRoute-Merchandising gewährleistet, dass die im Sortiment angebotenen Waren der Zulieferer nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dies MotoRoute-Merchandising innerhalb von 7 Tagen unter Beschreibung des Mangels schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für später entdeckte Mängel. Ist der Kunde kein
Kaufmann , trifft ihn die Rügeobliegenheit nur bei offensichtlichen Mängeln. Unterbleibt eine fristgerechte Mitteilung, gilt die Ware als genehmigt.
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate und beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden. Mängel der gelieferten Waren werden von MotoRoute-Merchandising nach entsprechender Mitteilung des Kunden innerhalb dieser Gewährleistungsfrist behoben. Dies geschieht nach Wahl von MotoRoute-Merchandising durch eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung durch den jeweiligen Hersteller.
Kommt ein Paket sichtbar beschädigt beim Kunden an, muss es in Gegenwart des Postbeamten geöffnet werden. Der Postbeamte stellt eine Schadensbestätigung aus. Bei versteckten Transportschäden, also Schäden, die der Kunde erst nach dem Öffnen festgestellt hat, muss der Kunde das Paket zur Post bringen und dort eine Schadensaufnahme machen lassen. Ohne diese Unterlage ist eine Schadensregulierung nicht möglich.
Unfrei zurückgesandte Ware kann nicht angenommen werden.
Gelingt ein Nachbesserungsversuch bei Waren nicht innerhalb einer angemessenen Frist und schägt auch innerhalb einer weiteren vom Kunden angemessen gesetzten Frist fehl, so kann der Kunde den Vergütungsanspruch herabsetzen und den Vertrag rückgängig machen.
MotoRoute- Merchandising haftet nicht für Mangelfolgeschäden.
MotoRoute- Merchandising behält sich für den Fall einer unbegründeten Mängelrüge, den Kunden zum Ersatz der daraus entstandenen Kosten in Anspruch zu nehmen.
§ 8 Haftung Für Schäden wegen Fehlens von Eigenschaften der in das Sortiment von MotoRoute- Merchandising aufgenommenen Waren, die MotoRoute- Merchandising zugesichert hat bzw. die Zulieferer zugesichert haben sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind, haftet MotoRoute- Merchandising.
Eine Haftung für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, ist ausgeschlossen.
Eine Haftung, insbesondere für Schäden, die durch vom Kunden in Auftrag gegebenen baulichen Veränderungen bzw. durch den vom Kunden gewünschten und ebenfalls in Auftrag gegebenen Eingriff in sicherheitstechnische Bauteile entstehen können, ist ausgeschlossen.
§ 9 Schlußbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Soweit nicht anderweitig vereinbart, bedarf die Übertragung von Rechten und Pflichten eines Vertrages durch den Kunden auf einen Dritten der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MotoRoute-Merchandising. Die Zustimmung wird in der Regel nur aus wichtigen Gründen versagt.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder werden so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner vereinbaren die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das gleiche gilt im Fall einer Lücke im Vertrag.
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist der Sitz von MotoRoute-Merchandising in Deutschland.
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